Ausbildungsplatzbörse 2024

16. bis 17. Oktober 2024

Karl-Diehl-Halle & Aula Geschwister-Scholl-Mittelschule
Röthenbach a.d.Pegnitz

Mittwoch, 16.10.2024

10 Uhr bis 17 Uhr

Donnerstag, 17.10.2024

9 Uhr bis 14 Uhr

Das Internetangebot wird herausgegeben vom: Landratsamt Nürnberger Land

Landratsamt Nürnberger Land Waldluststraße 1 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon: (0 91 23) 950 - 0 Telefax: (0 91 23) 950 - 80 09
E-Mail: URLs: www.nuernberger-land.de
Der Landkreis Nürnberger Land als Körperschaft des Öffentlichen Rechts wird vertreten durch Landrat Armin Kroder.
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE133552560

Redaktion

Landratsamt Nürnberger Land Waldluststraße 1 91207 Lauf a. d. Pegnitz

Pressestelle

Dr. Rolf List Telefon: (0 91 23) 950 - 60 10 Telefax: (0 91 23) 950 - 70 00

Internetbüro

Rudolf Zimmermann

Telefon: (0 91 23) 950 - 61 67 Telefax: (0 91 23) 950 - 71 67

Photos

Stadt Röthenbach

Copyright

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch auszugsweise -, Übernahme in andere elektronische Medien sowie andere Internet-Objekte, Verwendung von Ausschnitten zu Werbezwecken oder Benutzung für die gewerbsmäßige Adressenveräußerung sind untersagt und werden als Verstoß gegen die Gesetze zum Urheberrecht und zum Wettbewerbsrecht gerichtlich verfolgt.

Der Herausgeber und Verleger übernimmt für die Richtigkeit der gemachten Angaben keine Gewähr. Für Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder unterbliebener Eintragungen entstehen, wird keine Haftung übernommen. Erklärung zu externen Links: Unser Online-Auftritt enthält Links zu Inhalten externer Anbieter. Hiermit erklären wir, dass wir uns ausdrücklich von sämtlichen Inhalten externer Anbieter, zu denen wir auf unseren Seiten Links gelegt haben, distanzieren. Damit folgen wir dem Urteil des LG Hamburg vom 12. Mai 1998, nach dem die Ausbringung eines Links bereits unter Umständen die Verantwortung für die Inhalte der gelinkten Seite einschließt, es sei denn, der Anbieter distanziert sich von allen Inhalten. Wir stellen uns hiermit von allen Einflüssen auf Gestaltung und Inhalt der gelinkten Seiten frei. Diese Erklärung gilt für alle von uns angelegten Links und Banner.
So senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail korrekt: Wir arbeiten mit der Office 2000 Software von Microsoft und können Dateien aus diesem Paket öffnen und bearbeiten. Dateien aus Office 2007 bitte bei "Speichern unter", Dateityp 97-2000 auswählen. Weiterhin sind Dateien im pdf-Format und Bilder mit den Dateiendungen "bmp, gif; jpg; jpeg; tif; png" für uns "kein Problem"!

Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Nürnberger Land nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die im Behördenwegweiser publizierten E-Mail-Adressen.
  • Das Landratsamt nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
    • Textdateien im Format ANSI (.txt)
    • Rich Text Format (.rtf)
    • Word Version 2010 (.docx)
    • Word Version 2000 (.doc)
    • Excel Version 2010 (.xlsx)
    • Excel Version 2000 (.xls)
    • Power Point Version 2010 (.pptx)
    • Power Point Version 2000 (.ppt)
    • Hyper Text Markup Language (.html oder .htm)
    • Portable Document Format 1.7 (.pdf)
    • Joint Photographic Expert Group (.jpg)
    • Portable Network Graphics (.png)
    • Graphics Interchange Format (.gif)
    • Tagged Image File Format (.tif)
    • Windows Bitmap (.bmp)
    • => Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig.
    • => In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
    • => Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden.
  • Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  • Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) - ohne Nachfrage - beschränkt.
  • Das Landratsamt bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
  • Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  • Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.

Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Hinweis

Sollten Sie eine E-Mail an uns schreiben, weisen wir darauf hin, dass wir einen SPAM-Filter einsetzen. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass E-Mails vom System gelöscht werden. Wir können daher eine Zustellung Ihrer E-Mail nicht zu 100 % garantieren.